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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

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1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben können wir jedoch nicht übernehmen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

 

2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Verstößt der Empfänger hiergegen, so richtet sich unser Anspruch nach den gesetzlichen Regelungen. 

 

3. Der Makler ist berechtigt, auch für den Auftraggeber entgeltlich tätig zu werden. 

 

4. Für den Fall der Vorkenntnis verpflichtet sich der Empfänger, diese binnen 5 Tagen schriftlich unter Darlegung der genaueren Umstände mitzuteilen. 

 

5. Der Provisionsanspruch des Maklers ersteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. 

 

Die Gesamtprovision für die AP Immobilien GmbH aus den mit dem Verkäufer und mit dem Käufer zustande gekommenen Maklerverträgen beträgt 3,57 % inkl. ges. Mwst aus dem Kaufpreis. Ist der Käufer ein Verbraucher, trägt er bei Einfamilienhäusern (dazu zählen auch Reihenhäuser, Doppelhaushälften etc.) und Eigentumswohnungen die von ihm geschuldete Provision in Höhe von 1,785 % inkl. Mwst. aus dem Kaufpreis. Der Verkäufer ist verpflichtet, die andere Hälfte der Provision in Höhe von 1,785 % inkl. Mwst. aus dem Kaufpreis zu bezahlen. Bei allen anderen Arten von Immobilien (Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Grundstück etc.) oder ist der Käufer kein Verbraucher, beträgt die Käuferprovision 3,57 % inkl. Mwst. aus dem Kaufpreis.

Die Mieterprovision bei gewerblichen Mietobjekten 3,57 Nettomieten inkl. Mwst. (d.h. Nettomiete ohne Betriebskosten- und sonstige Nebenkosten), sofern auf unseren Exposés im Einzelfall keine anderen Angaben gemacht sind. 

Bei Anpachtung von gewerblichen Objekten berechnet sich die Provision nach der Pachthöhe (Pachthöhe x Laufzeit). Hieraus ist eine Provision von 3 % zzgl. ges. Mwst.  mindestens jedoch drei Monatsmieten zu zahlen. Diese Provisionsvereinbarung gilt auch für den Fall des Erwerbs oder der Anmietung eines anderen als des nachgewiesenen Objektes, soweit die Verträge als wirtschaftlich gleichwertig sind. 

 

Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn AP Immobilien GmbH ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann AP Immobilien GmbH nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. 

 

6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. 

 

7. Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, wenn die Verträge wirtschaftlich gleichwertig sind. 

 

8. Die Besichtigung eines angebotenen Objektes, eine weitere Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkaufsinteressenten gilt als Annahme der Maklerofferte unter gleichzeitiger Anerkennung der vorstehenden Bedingungen. 

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9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa/odr. Wir erklären, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit sind.“

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10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile München, soweit gesetzlich zulässig. 


AP Immobilien GmbH – Luitpoldweg 2 – 82031 Grünwald

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